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Kirchenvorstand

Kirchenvorstandsarbeit vor Ort

In Delligsen besteht der Kirchenvorstand 2024-2030 aus 13 Mitgliedern.
Acht davon wurden von den Wahlberechtigten der Kirchengemeinde gewählt und vier weitere wurden, auf Vorschlag der gewählten Kirchenvorsteher, vom Propsteivorstand der Propstei Gandersheim-Seesen berufen. Der Pfarrer ist kraft Amtes ordentliches Mitglied im Kirchenvorstand.
Dass unterschiedliche Menschen und Interessen vertreten sind, entspricht dem Selbstverständnis christlicher Gemeinde.
Viele ExpertInnen im Kirchenvorstand machen die Kirchengemeinde fit für die Zukunft! Jedes Mitglied hat seine(n) eigene(n) Themenschwerpunkt(e), die es umsorgt und betreut.

Zusätzlich gibt es Ausschüsse, die sowohl mit Kirchenvorstandsmitgliedern, als auch mit Personen besetzt sind, die keine Mitglieder sind. Anders als beim Kirchenvorstand, wo ausschließlich Menschen vertreten sind, die gewählt oder berufen sind, wird bei den Ausschussmitgliedern darauf geachtet, dass sie „paritätisch“ (gleiches Verhältnis Frauen-Männer) oder nach Interessen besetzt werden. Sie arbeiten entweder projektbezogen (wie z. B. bei der Sanierung der Kirchturmspitze) oder kontinuierlich die ganze Zeit der Wahlperiode.

Der Kirchenvorstand hat in seiner kontituierenden Sitzung am 24. Juni 2024 folgende Ausschüsse gebildet:

Diakonieauschuss
(Vorsitz: Pfarrer Bernd Kuchmetzki)

Festausschuss
(Vorsitz: Marco Kania)

Jugendausschuss
(Vorsitz: Florian Wrede)

Kinder- und Familienausschuss
(Vorsitz: Andrea Wahrhusen)

Bauausschuss
(Vorsitz: Sven Leistner)

Dem Kindergartenkuratorium (mit Vertretern von Rat und Verwaltung des Flecken Delligsen, Kindergartenleitung und Elternvertretern) gehören als Vertretung des Kirchenvorstands Pfarrer Bernd Kuchmetzki, Hans-Heinrich Koch, Michaela Kohlenberg und Carsten Schillert an

Kirchenvorstandsmitglieder St.-Georg, Delligsen

Kirchenvorstandsarbeit Allgemein

Alle sechs Jahre wählen evangelische Christen neue Kirchenvorstände (zuletzt am 10. März 2024). Die nächsten Wahlen finden im März 2030 statt.

Kirchenvorstand und Pfarramt sind gemeinsam für die Leitung der Gemeinde verantwortlich.
Der Kirchenvorstand prägt somit das Gesicht der Kirche am Ort, indem er die Richtlinien der Kirchengemeinde maßgeblich mitbestimmt.

Jede Kirchengemeinde hat einen Kirchenvorstand, der gemeinsam mit dem Pfarramt die Geschicke und Entscheidungen zum Wohl der Kirchengemeinde beschließt, lenkt, leitet und durchführt.
Leitung bedeutet: planen, entwickeln, ordnen, entscheiden. Bei der Arbeit geht es um strategische und konzeptionelle Festlegungen für die Kirchengemeinde vor Ort.
Personalbeschlüsse für die eigene Kirchengemeinde und den ev. Kindergarten werden gefasst, Gebäudefragen diskutiert, Grundlagen der Kinder- Jugend und Konfirmandenarbeit festgelegt und vieles mehr.

Der Kirchenvorstand sollte möglichst einen Querschnitt durch die Gemeinde darstellen: Mit Mitgliedern verschiedener Altersstufen und Berufsgruppen; solchen, die schon lange im Ort verwurzelt sind, ebenso wie neu Hinzugezogenen.

Ein wichtiges Amt in Zeiten strukturellen Wandels

In Zeiten strukturellen Wandels der Kirche gewinnt es immer mehr an Bedeutung, den PfarrerInnen ein konstruktiv-kritisches Gegenüber zu sein, vor allem, wenn diese mehrere Gemeinden betreuen müssen, was im ländlichen Raum längst die Regel ist.
Eine große Herausforderung stellt die sinkende Zahl der Gemeindemitglieder dar.
Damit verbunden ist das Schrumpfen der finanziellen Spielräume (Wofür wird das verfügbare Geld eingesetzt? Wie können z. B. Spenden für die Innensanierung der Kirche eingeworben werden?).
Mit kreativen Ideen lassen sich Lösungen finden – auch beim Umgang mit der Arbeitsbelastung.
Jede/r kann und sollte sich im Rahmen ihrer/seiner zeitlichen Möglichkeiten engagieren.