Kultusminister Grant Henrik Tonne am 13. Dezember 2020 zur Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse vor Weihnachten im Bildungsbereich
„Bei den Kindertageseinrichtungen verfahren wir ähnlich wie im Schulbereich: Auch in den Krippen und Kitas sollen die Kontakte so weit wie möglich reduziert werden. Insbesondere durch die Verringerung der Mobilität durch das Wegfallen des Hinbringens und Abholens der Kinder kann ein entsprechender Beitrag geleistet werden.
Wir bitten daher: Wer es einrichten kann, soll seine Kinder zu Hause betreuen und so einen Beitrag zum Herunterfahren des öffentlichen Lebens leisten. Fahren Sie Ihre Kontakte herunter und beschränken Sie sich auf das Allernotwendigste! Das gilt auch bei der Inanspruchnahme der Betreuungsangebote. Da es keine Kita-Pflicht gibt, können die Kinder einfach zu Hause bleiben.
Gleichwohl wissen wir, dass die Lage für Familien und insbesondere Alleinerziehende eine riesige Herausforderung ist. Daher bleiben auch die Kitas im Grundsatz geöffnet. Wer Not hat, kann seine Kinder in den Einrichtungen betreuen lassen. Dieser Weg ist einfacher für alle Beteiligten, als eine Notbetreuung zu organisieren. Hier würde sich sehr kurzfristig wieder die komplizierte Frage der Systemrelevanz von Berufsgruppen und sozialen Härtefällen stellen. Vor dem Hintergrund, dass die Kindertageseinrichtungen keine Hotspots sind, ist die freiwillige Regelung sehr gut vertretbar. Wir gehen davon aus, dass die Eltern in Niedersachsen sehr verantwortungsvolle Entscheidungen fällen und es ist zudem zu erwarten, dass die Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern durch entsprechende Homeoffice-Regelungen entsprechend flankieren.“
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