HERZLICH WILLKOMMEN
Eine Übersicht über die bis 20. September geplanten Gottesdienste finden Sie in der unten beigefügten PDF Datei.
Erläuterungen vom Kirchenvorstand zum Gottesdienst
Landeskirche Braunschweig und Land Niedersachsen haben eine Vereinbarung getroffen, dass Gottesdienste unter Auflagen wieder durchgeführt werden können. Die Propstei hat weitere Handlungsempfehlungen übersandt:
- Halten Sie bitte auf dem Kirchvorplatz und beim Zutritt im Kirchturm mindestens 1,5m Abstand
- Auf dem Kirchvorplatz und während des gesamten Aufenthalts in der St. Georg Kirche besteht eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Bringen Sie sich bitte ihren eigenen Mund-Nasen-Schutz mit
- Beim Eintritt in den Kirchturm müssen sich die Besuchende die Hände desinfizieren lassen
- Die Anzahl der Besuchenden ist auf 28 Besuchende
je Gottesdienst begrenzt - Sollte die Höchstzahl von 28 Personen erreicht sein, wird im Anschluss nach gründlichem Durchlüften, ein zweiter Gottesdienst angeboten
- In jeder dritten Kirchenbank werden bis zu zwei Plätze angeboten. Haushaltsmitglieder können zusammen-sitzen
- Sie werden zu den ausgewiesenen Sitzplätzen geleitet, es besteht keine freie Sitzplatzwahl
- Die Empore ist gesperrt
- Der Gottesdienst hat einen zeitlichen Umfang von 30 Minuten
- Gemeindegesang ist verboten - Gesangbücher werden nicht ausgegeben.
- Ausgeteilte Einmal-Gottesdienstbegleiter können am Ausgang in einem Karton abgelegt werden
- Es wird um eine Kollekte am Ausgang gebeten
- Die WCs im Familien- und Gemeindezentrum stehen nicht zur Verfügung. Bei Bedarf kann das WC im Pfarramt genutzt werden.
Erklärung zum Verbot des Gemeindegesangs
Die stellv. Leiterin des Niedersächsischen Krisenstabes Ministerialdirigentin Claudia Schröder erläuterte in der Landespressekonferenz am 11. Mai die Notwendigkeit für das Gesang-Verbot:
„Während beim normalen Ausatmen feine Tröpfchen bis zu eineinhalb Meter fliegen können, sorgt der erhöhte Ausatemdruck beim Singen dafür, dass Weiten von bis zu 30 Metern erreicht werden können – je nach Intensität des Gesangs.“
Der Mund-Nasen-Schutz hindert aber verhindert nicht wesentlich die Verbreitung des Aerosols.
Die Mitglieder des Kirchenvorstands sind nicht besonders begeistert von den umfangreichen Vorgaben. Besonders der Verbot des Gemeindegesangs und die Sperrung der Empore und folglich die Reduzierung der Teilnehmende auf 28 Personen sind schmerzlich.
Wir akzeptieren die notwendigen Einschränkungen und sind froh, zumindest in dieser Form wieder mit Ihnen gemeinsam Gottesdienste feiern zu können. Sobald es Lage und Vorgaben zulassen, werden wir Normalisierungen im Gottesdienstablauf umsetzen.








